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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden

für Flottenwacht, ein Angebot von Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt), Karlstraße 29, 44532 Lünen.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden auf dieser Grundlage nicht geschlossen.

1.2 Sie gelten für die Bereitstellung des Flottenwacht-Kundenportals sowie für vereinbarte Beratungs-, Einrichtungs-, Support- und Fuhrparkverwaltungsleistungen. Individuelle Angebote, Leistungsbeschreibungen und Auftragsverarbeitungsvereinbarungen gehen bei Widersprüchen diesen AGB vor.

1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt) ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

2. Vertragsschluss und Vertragsunterlagen

2.1 Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots von Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt), durch Auftragsbestätigung oder durch Freischaltung des entgeltlichen Zugangs nach entsprechender Bestellung zustande.

2.2 Maßgeblich sind das individuelle Angebot, die dort bezeichneten Module und Nutzergrenzen, diese AGB, gegebenenfalls die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung sowie dokumentierte Zusatzvereinbarungen.

2.3 Angaben auf der Website sind keine Garantie und kein verbindliches Angebot, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

3. Leistungsumfang

3.1 Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt) stellt die im Angebot vereinbarten Portalmodule und Leistungen bereit. Funktionen können insbesondere Fahrzeug-, Fahrer-, Führerschein-, Fristen-, Aufgaben-, Dokument-, Kosten-, Werkstatt-, Beschaffungs-, Übergabe- und Vermietungsverwaltung sowie Erinnerungen und Berichte umfassen.

3.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem gebuchten Paket und dem individuellen Angebot. Nicht ausdrücklich vereinbarte rechtliche, steuerliche, versicherungsrechtliche oder technische Prüfungen sind nicht geschuldet.

3.3 Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt) darf Funktionen weiterentwickeln, wenn der vereinbarte Vertragszweck und wesentliche Funktionen nicht unangemessen beeinträchtigt werden. Wesentliche nachteilige Änderungen werden rechtzeitig angekündigt.

3.4 Bei Full-Service-Leistungen führt Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt) nur die konkret vereinbarten Tätigkeiten aus. Die rechtliche Verantwortung des Kunden als Fahrzeughalter, Arbeitgeber, Vermieter oder Betreiber geht nur über, soweit dies ausdrücklich vereinbart und rechtlich möglich ist.

3.5 Im Werkstattmodul ist die jeweilige Werkstatt Ausstellerin ihrer Kundenrechnungen und Absenderin der von ihr veranlassten Kundeninformationen. Sie prüft insbesondere Firmenangaben, Leistungsdaten, Steuerbehandlung, Empfänger und die Zulässigkeit des gewählten Rechnungsformats. Die PDF-Ausgabe ist keine strukturierte E-Rechnung im Format XRechnung oder ZUGFeRD. Ein vollständiges Buchhaltungs- oder revisionssicheres Archivsystem ist damit nicht zugesagt. Die vereinbarte Verantwortung von Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt) für die ordnungsgemäße technische Leistung bleibt unberührt.

4. Fristen, Hinweise und Verantwortung des Kunden

4.1 Flottenwacht unterstützt bei Organisation, Dokumentation und Erinnerung. Das Portal ersetzt keine Rechtsberatung und keine eigenständige Prüfung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten.

4.2 Der Kunde bleibt verpflichtet, Fristen, Halterpflichten, Führerscheinkontrollen, UVV-Unterweisungen, Prüfungen, Wartungen und sonstige Compliance-Pflichten eigenverantwortlich zu bestimmen, zu überwachen und rechtzeitig zu erfüllen, soweit im individuellen Vertrag nicht ausdrücklich eine bestimmte Leistung übernommen wurde.

4.3 Erinnerungen hängen von vollständigen und richtigen Kundendaten, korrekten Empfängeradressen, technischen Zustellwegen und der vereinbarten Konfiguration ab. Der Kunde darf sich bei kritischen Pflichten nicht ausschließlich auf eine einzelne E-Mail-Benachrichtigung verlassen.

4.4 Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt) haftet weiterhin für die ordnungsgemäße Erbringung ausdrücklich übernommener wesentlicher Vertragspflichten nach Maßgabe von Ziffer 13.

5. Mitwirkungspflichten

5.1 Der Kunde stellt vollständige, richtige und aktuelle Daten bereit, prüft Importe und Auswertungen und benennt fachlich sowie technisch zuständige Ansprechpartner.

5.2 Der Kunde sorgt für rechtmäßige Erhebung und Eingabe personenbezogener Daten, erforderliche Beschäftigteninformationen, interne Berechtigungen und Weisungen sowie die Prüfung der von ihm ausgelösten Nachrichten.

5.3 Erkennbare Fehler, Sicherheitsvorfälle, Fehlzustellungen und Funktionsstörungen sind Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt) unverzüglich und nachvollziehbar zu melden. Der Kunde wirkt in angemessenem Umfang an Analyse und Behebung mit.

6. Nutzerkonten und zulässige Nutzung

6.1 Anzahl und Rollen der Nutzerkonten richten sich nach dem gebuchten Tarif. Zugänge sind personengebunden, vertraulich zu behandeln und dürfen nur durch berechtigte Personen des vertraglich erfassten Kundenunternehmens genutzt werden.

6.2 Die Nutzung eines Kundenmandanten für andere rechtlich selbstständige Unternehmen, die Weitergabe von Zugangsdaten oder die Umgehung von Tarif-, Mandanten- oder Nutzergrenzen ist untersagt. Verbundene Unternehmen benötigen eine ausdrückliche Vereinbarung.

6.3 Der Kundenadministrator verwaltet Mitarbeiterzugänge und entzieht sie unverzüglich, wenn die Berechtigung entfällt. Der Kunde haftet für Handlungen seiner Nutzer nach den gesetzlichen Vorschriften.

6.4 Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt) darf gefährdete oder missbräuchlich verwendete Zugänge vorübergehend sperren. Der Kunde wird informiert, soweit Sicherheitsgründe dem nicht entgegenstehen.

7. Verfügbarkeit, Wartung und Support

7.1 Für das Kundenportal wird eine technische Verfügbarkeit von 99,0 Prozent im Kalendermonat angestrebt und, soweit im Angebot nicht anders geregelt, geschuldet. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster, notwendige Sicherheitsmaßnahmen, Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs von Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt), Ausfälle öffentlicher Netze und Fälle höherer Gewalt.

7.2 Planbare Wartungen werden möglichst außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt und, soweit zumutbar, vorab angekündigt. Dringende Sicherheits- oder Störungsmaßnahmen dürfen ohne Vorankündigung erfolgen.

7.3 Supportzeiten, Reaktionszeiten und besondere Service-Level gelten nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart wurden.

8. Vergütung und Zahlungsbedingungen

8.1 Preise, Einrichtungsentgelte und Abrechnungsintervalle ergeben sich aus dem Angebot. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.

8.2 Die ausgewiesenen B2B-Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich ein Bruttopreis vereinbart ist. Bereits vereinbarte Gesamtentgelte und bestehende Verträge werden durch die Veröffentlichung dieser Fassung nicht automatisch geändert.

8.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und Pauschalen. Nach erfolgloser Mahnung darf Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt) den Zugang bei erheblichem Rückstand vorübergehend einschränken, wenn dies angekündigt wurde und verhältnismäßig ist.

9. Preisanpassungen

9.1 Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt) kann wiederkehrende Entgelte bei nachweisbaren Kostensteigerungen oder erweitertem Leistungsumfang mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums angemessen anpassen.

9.2 Übersteigt die Erhöhung fünf Prozent innerhalb von zwölf Monaten, kann der Kunde den betroffenen Vertrag zum Änderungszeitpunkt in Textform kündigen. Senken sich die für die Preisbildung maßgeblichen Kosten dauerhaft, wird dies bei der Preisgestaltung angemessen berücksichtigt.

10. Laufzeit und Kündigung

10.1 Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, beträgt die anfängliche Mindestlaufzeit drei Monate. Anschließend läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

10.2 Wird ausdrücklich eine Jahresoption vereinbart, beträgt deren anfängliche Laufzeit zwölf Monate. Nach Ablauf der anfänglichen Laufzeit läuft auch diese Option auf unbestimmte Zeit weiter und kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Preisvorteile, Freimonate und ein möglicher Entfall der Einrichtungspauschale ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot.

10.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug, schwerem Sicherheitsmissbrauch oder fortgesetzter wesentlicher Vertragsverletzung nach erfolgloser angemessener Abhilfefrist vor.

11. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

11.1 Die Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften. Soweit Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt) personenbezogene Daten weisungsgebunden für den Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO.

11.2 Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitung und für Informationen gegenüber Beschäftigten, Fahrern, Mietern und sonstigen betroffenen Personen verantwortlich.

11.3 Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung. Das Vertragsmuster zur Auftragsverarbeitung mit TOM-Anlage ist auf der Sicherheitsseite abrufbar.

12. Vertraulichkeit und Rechte

12.1 Beide Parteien behandeln nicht öffentliche geschäftliche, technische und personenbezogene Informationen vertraulich. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

12.2 Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt) behält alle Rechte an Software, Gestaltung, Dokumentation, Vorlagen und Weiterentwicklungen. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur vertragsgemäßen geschäftlichen Nutzung.

12.3 An Kundendaten verbleiben alle Rechte beim Kunden beziehungsweise den jeweiligen Berechtigten.

13. Haftung

13.1 Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt) haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.

13.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt) nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

13.3 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung nach Ziffer 13.2 je Vertragsjahr insgesamt auf die in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlte Nettovergütung begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht, soweit der vorhersehbare vertragstypische Schaden typischerweise höher ist oder zwingendes Recht entgegensteht.

13.4 Für Datenverlust ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei angemessener Datensicherung, Nutzung verfügbarer Exportmöglichkeiten und Mitwirkung des Kunden entstanden wäre.

13.5 Die Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten von Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern von Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt).

14. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Ausfälle aufgrund außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegender Ereignisse, insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, großflächige Netz- oder Energieausfälle und Angriffe Dritter, sofern angemessene Schutz- und Abhilfemaßnahmen getroffen werden.

15. Vertragsende, Export und Löschung

15.1 Nach Vertragsende kann der Kunde innerhalb von 30 Tagen einen vereinbarten Export seiner verfügbaren Daten anfordern oder vorhandene Exportfunktionen nutzen.

15.2 Anschließend werden Auftragsdaten entsprechend der Auftragsverarbeitungsvereinbarung und dem Löschkonzept gelöscht oder anonymisiert, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Gesetzlich aufzubewahrende Daten werden für andere Zwecke gesperrt.

15.3 Eine weitere Aufbewahrung oder besondere Exportaufbereitung ist gesondert zu vereinbaren und kann vergütungspflichtig sein.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, Dortmund. Smart Car Logistik UG (haftungsbeschränkt) bleibt berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

16.3 Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig; gesetzlich zwingende Rechte bleiben unberührt.

16.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

Stand: 11. Oktober 2026